Die Pflegekasse
entscheidet nicht?

Wir übernehmen die anwaltliche Prüfung und gegebenenfalls die Untätigkeitsklage – damit Sie sich weiter um Ihre Kunden kümmern können.

Für professionelle Pflegepartner

Anwaltliche Verfahrensprüfung

Persönlich abgestimmt

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Für alle, die Pflegebedürftige professionell begleiten

Pflegeberater

Sie begleiten Ihre Kunden bei Pflegeanträgen. Bleibt die Entscheidung aus, übernehmen wir die Prüfung der rechtlichen Schritte.

Pflegeberatungsunternehmen

Ein fester Ablauf für Ihr Team: Sie betreuen Ihre Kunden, wir prüfen festgefahrene Verfahren bei der Pflegekasse.

Pflegedienste

Sie organisieren die Versorgung. Wir prüfen, welche rechtlichen Schritte bei ausstehenden Entscheidungen möglich sind.

Sozialdienste

Sie unterstützen Menschen in komplexen Pflegesituationen. Wir ergänzen Ihre Arbeit um die anwaltliche Verfahrensprüfung.

Sie begleiten die Pflege. Wir prüfen den rechtlichen Weg.

Unser Schwerpunkt sind ausstehende Entscheidungen der gesetzlichen Pflegekasse – insbesondere zu Pflegegeld, Pflegegrad und Höherstufung. Wir prüfen den Verfahrensstand, die maßgeblichen Fristen und die Gründe für die Verzögerung. Nach Mandatierung übernehmen wir die vereinbarten anwaltlichen Schritte und gegebenenfalls die Untätigkeitsklage.

Sie bleiben Ansprechpartner für Beratung und Versorgung. Die anwaltliche Vertretung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Mandats mit der betroffenen Person oder ihrer wirksamen Vertretung. Umfang und mögliche Kosten werden vor der Beauftragung geklärt.

Wann kommt eine Prüfung infrage?

  • Ein Antrag oder Widerspruch liegt der Pflegekasse vor, eine Entscheidung steht noch aus.
  • Antrag beziehungsweise Widerspruch, Eingangsdatum und bisheriger Schriftwechsel sind nachvollziehbar.
  • Für die Untätigkeitsklage nach § 88 SGG gelten grundsätzlich sechs Monate seit Antragstellung beziehungsweise drei Monate seit Widerspruch. Entscheidend ist auch, ob ein zureichender Grund für die Verzögerung vorliegt.
  • Die betroffene Person stimmt der Weitergabe ihrer Unterlagen zu; eine Vertretungsbefugnis wird bei Bedarf nachgewiesen.

Die Prüfung kann bereits vorher beginnen. Kürzere Entscheidungsfristen der Pflegekasse sind von den Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage zu unterscheiden. Die Klage zielt auf eine Entscheidung – sie garantiert weder die Bewilligung von Pflegegeld noch einen bestimmten Pflegegrad.

So funktioniert's

1
Pflegeverfahren übermitteln

Sie schildern den Antrag oder Widerspruch und die ausstehende Entscheidung über unser Formular.

2
Unterlagen übermitteln

Mit Zustimmung Ihrer Kunden werden Antrag, Eingangsbeleg und Schriftwechsel zur Prüfung übermittelt.

3
Prüfung und Entscheidung

Wir prüfen Voraussetzungen und Vorgehen. Mandat und mögliche Kosten werden vor weiteren Schritten geklärt.

4
Anwaltlich weitergehen

Nach Beauftragung übernehmen wir die vereinbarten Schritte und gegebenenfalls die Untätigkeitsklage.

Pflegeantrag auf Untätigkeitsklage prüfen lassen

Die Pflegekasse entscheidet nicht über einen Antrag oder Widerspruch? Übermitteln Sie den Verfahrensstand und vorhandene Unterlagen über unser Formular. Wir prüfen, ob eine Untätigkeitsklage in Betracht kommt – für Sie selbst oder mit entsprechender Berechtigung für Ihre Kunden.

Beschreiben Sie das Pflegeverfahren im Formular und ergänzen Sie vorhandene Unterlagen. Die Übermittlung ist noch keine Mandatierung und garantiert keinen Klageerfolg.

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