Häufige Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um festhängende Verfahren und unsere Unterstützung.

AntragsCheck unterstützt Menschen, deren Antrag bei einer Behörde oder einem Amt seit längerer Zeit unbearbeitet bleibt. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Sie haben und ob rechtliche Schritte sinnvoll sein können.
Wir unterstützen unter anderem bei: - Steuererklärungen - Bauanträge - Elterngeldanträge - weiteren Verwaltungsverfahren
Das hängt vom Einzelfall ab. Viele Verfahren sehen gesetzliche Bearbeitungsfristen vor. Wenn diese Fristen überschritten wurden, bestehen häufig gute Möglichkeiten, die Behörde über eine Untätigkeitsklage zur Entscheidung zu zwingen.
1. Sie senden Ihre Anfrage online. 2. Wir prüfen Ihren Fall. 3. Sie erhalten eine erste Einschätzung. 4. Gemeinsam besprechen wir die nächsten Schritte.
Je mehr Informationen vorliegen, desto schneller können wir Ihren Fall einschätzen. Ohne den Antrag selbst oder wenigstens die letzte Reaktion der Behörde darauf müssen wir raten.
Ja. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
Unsere Prüfung im Rahmen der Erstberatung ist kostenlos. Sollten weitere rechtliche Schritte sinnvoll sein, informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent über mögliche Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. Verliert die Behörde ein Verfahren, weil sie untätig war, muss sie die Kosten tragen.
Nein. Gerade wenn eine Behörde über einen Antrag oder Einspruch über längere Zeit überhaupt nicht entscheidet, kann eine rechtliche Prüfung auf Untätigkeit im Sinne des Gesetzes sinnvoll sein.
In vielen Fällen ist das möglich. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Für eine Klage gegen Untätigkeit braucht man in der Regel keinen Anwalt. Unsere Mandanten beauftragen uns vor allem, weil Fehler befürchten, wenn sie selbst klagen und weil sie nach der erfolgreichen Klage zu einer normalen Arbeitsbeziehung mit der Behörde zurückkehren möchten. Der Anwalt wird also bewusst nur für diesen einen Missstand eingeschaltet.
Wenn Ihr Einspruch oder Antrag beim Finanzamt seit längerer Zeit unbearbeitet bleibt und Sie keine Entscheidung erhalten, prüfen wir kostenlos, ob rechtliche Schritte sinnvoll sein können.
Ja. Gerade unbearbeitete Einsprüche gehören zu den häufigsten Fällen, die wir prüfen.
Nicht zwingend. Ob weitere Schreiben sinnvoll sind oder bereits rechtliche Schritte in Betracht kommen, hängt vom Einzelfall ab.
Ja. Steuerberater können Fälle für ihre Mandanten an uns herantragen. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die rechtliche Prüfung festhängender Verfahren.
Hilfreich sind insbesondere: - der Einspruch oder Antrag - Schriftverkehr mit dem Finanzamt - vorhandene Bescheide - das Aktenzeichen (falls vorhanden) Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller können wir Ihren Fall einschätzen.
Grundsätzlich ja. Ob eine Untätigkeitsklage in Ihrem konkreten Verfahren in Betracht kommt, prüfen wir gerne individuell.
Ja. Unser Angebot richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an Unternehmen, Projektentwickler und Bauträger.
Ja. Viele Klagen werden in Abstimmung mit Architekten oder Planern eingereicht. Die anwaltliche Vertretung erfolgt aber selbstverständlich gegenüber den Bauherren.
Nein. Gerade wenn über Ihren Bauantrag überhaupt nicht entschieden wird, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Die zulässige Bearbeitungsdauer hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Verfahren ab. Wir prüfen gerne, ob die Dauer in Ihrem Fall noch angemessen ist.
Ja. Auch in diesen Fällen prüfen wir, ob bei einer außergewöhnlich langen Bearbeitungszeit rechtliche Schritte wegen Untätigkeit möglich sind.
Ob und in welchem Umfang Ansprüche rückwirkend bestehen, hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Dies prüfen wir im Rahmen unserer Ersteinschätzung nicht. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Frage, ob gegen eine ausbleibende Entscheidung vorgegangen werden kann.
Nicht zwingend. Ob vor einer Untätigkeitsklage weitere Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Das prüfen wir für Sie.
Wenn Ihr Antrag seit längerer Zeit unbearbeitet ist und Sie keine Rückmeldung erhalten, prüfen wir kostenlos, ob die Voraussetzungen für weitere rechtliche Schritte vorliegen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Dauert die Bearbeitung ungewöhnlich lange, prüfen wir gerne kostenlos, ob rechtliche Schritte sinnvoll sein können.
Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel hat man dann gute Chancen, wenn man selbst “alles gemacht hat”, also Anträge und Anlagen vollständig sind.
Wir sind bundesweit tätig.
Ja. Viele Klagen werden in Abstimmung mit Architekten oder Planern eingereicht. Die anwaltliche Vertretung erfolgt aber selbstverständlich gegenüber den Bauherren.
Die zulässige Bearbeitungsdauer hängt vom Bundesland und vom jeweiligen Verfahren ab. Wir prüfen gerne, ob die Dauer in Ihrem Fall noch angemessen ist.
Nein. Die Ersteinschätzung Ihres Falles im Rahmen der Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind und Sie diese beauftragen möchten, entstehen gegebenenfalls Kosten. Selbstverständlich informieren wir Sie vorher transparent.
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We have full documentation for this accordion component here. You can use it to edit this component —or to build your own accessible accordion from scratch.
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