So arbeiten wir mit Pflegepartnern zusammen

In vier Schritten zur anwaltlichen Prüfung.

Sie begleiten Ihre Kunden in der Pflege. Wir prüfen ausstehende Entscheidungen der Pflegekasse und übernehmen nach Beauftragung die vereinbarten rechtlichen Schritte.

1

Zusammenarbeit anfragen

Stellen Sie Ihre Einrichtung vor und schildern Sie kurz Ihren Bedarf.
Für die erste Kontaktaufnahme sind noch keine Gesundheitsunterlagen Ihrer Kunden erforderlich.

2

Unterlagen abstimmen

Wir klären, welche Unterlagen benötigt werden. Antrag oder Widerspruch, Eingangsbeleg und Schriftwechsel werden mit Zustimmung der betroffenen Person über den vereinbarten Weg übermittelt.

3

Anwaltliche Prüfung

Wir prüfen Fristen, Verfahrensstand und mögliche Gründe für die Verzögerung. Sie erhalten eine Einschätzung zum Vorgehen; Mandat und mögliche Kosten werden vor weiteren Schritten geklärt.

4

Vereinbarte Schritte umsetzen

Nach Beauftragung übernehmen wir die vereinbarten anwaltlichen Schritte und gegebenenfalls die Untätigkeitsklage. Diese zielt auf eine Entscheidung, nicht auf die Garantie von Pflegegeld oder eines bestimmten Pflegegrads.

Warum AntragsCheck?

Eine klare Aufgabenverteilung für Pflegeberater, Pflegeberatungsunternehmen, Pflegedienste und Sozialdienste.
Pflegefokus

Prüfung ausstehender Entscheidungen zu Pflegegeld, Pflegegrad und Höherstufung.

Abgestimmt

Unterlagen und nächste Schritte werden persönlich mit Ihnen abgestimmt.

Persönlich

Anwaltliche Prüfung des konkreten Pflegeverfahrens.

Vertraulich

Die Weitergabe von Kundenunterlagen setzt die entsprechende Zustimmung voraus.

Ergebnisoffen

Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht.

Mandat und Kosten vorab klären

Vor einer Beauftragung werden Leistungsumfang und mögliche Kosten erläutert. Die anwaltliche Vertretung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Mandats mit der betroffenen Person oder ihrer wirksamen Vertretung.

Zusammenarbeit anfragen

AntragsCheck ist deutschlandweit für Sie da.

Wir unterstützen professionelle Pflegepartner bei ausstehenden Entscheidungen gesetzlicher Pflegekassen in ganz Deutschland.